Satzung
Von der Mitgliederversammlung beschlossen am 26. 5. 95
§ 1 Name, Sitz, Zweck
Der Verein führt den Namen "VIA MUNDI e. V." (nachfolgend kurz: VM) und hat seinen Sitz in München. VM ist eine unparteiliche und überkonfessionelle Vereinigung. Sie verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
VM ist eine Interessengemeinschaft für transzendenzoffene Wissenschaft und christliche Spiritualität. Sie erstrebt im ökumenischen Geist eine Weitung und Vertiefung des Welt- und Menschenbildes. Das Ringen um Wahrheit muß in Toleranz und in der Begegnung mit anderen Religionen geführt werden. Damit möchte VM eine vertiefte spirituelle und ethische Lebensgestaltung fördern und zur Mitverantwortung für die Menschheit und die Schöpfung motivieren.
Dies geschieht durch Veranstaltung von Tagungen und Begegnungen sowie durch Veröffentlichungen und sonstige geeignete Initiativen.
VM fördert die Forschung und das interdisziplinäre Gespräch im Sinne transzendenzoffener Wissenschaft und versteht sich auch als Ausspracheforum vorwissenschaftlicher Erfahrungen, um diese einer Klärung näher zu führen und um alle Erkenntnis in einen übergeordneten Sinnzusammenhang zu bringen.
Die Aktivitäten von VM erfolgen auf freiwilliger Grundlage in Form von ideellen, finanziellen und sonstigen Beiträgen ihrer Mitglieder oder anderer Personen.
VM ist selbstlos tätig; sie verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke. Mittel von VM dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln von VM. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck von VM fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§ 2 Erwerb der Mitgliedschaft
VM umfaßt ordentliche Mitglieder und Ehrenmitglieder.
Ordentliche Mitglieder können natürliche Personen von mindestens 16 Jahren sowie juristische Personen werden, welche die Zielsetzung von VM befürworten. Die Erlangung der Mitgliedschaft erfolgt nach schriftlichem Antrag durch Entscheidung des Vorstands.
Ehrenmitglieder können Personen werden, die durch besondere Leistungen im Sinne der Ziele von VM hervorgetreten sind oder sich in besonderem Maße um VM verdient gemacht haben. Über die Verleihung entscheidet die Generalversammlung auf Vorschlag des Vorstands.
§ 3 Beendigung der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft endet a) mit dem Tode des Mitglieds, b) durch freiwilligen Austritt oder c) durch Ausschluß.
Der freiwillige Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand. Er wird mit Ablauf des Kalenderjahres wirksam.
Der Ausschluß erfolgt durch Beschluß des Vorstands, wenn das Mitglied durch sein Verhalten in grober Weise gegen die Interessen von VM verstößt und auch nach Abmahnung durch den Vorstand die Angelegenheit innerhalb einer angemessenen, ihm gesetzten Frist nicht bereinigt. Der Beschluß ist dem Mitglied durch eingeschriebenen Brief bekannt zu geben. Mit Ablauf des dritten Tages nach der Absendung des Schreibens wird die Beendigung der Mitgliedschaft wirksam.
§ 4 Rechte und Pflichten der Mitglieder
Die Mitglieder stimmen den in § 1 genannten Zielen zu. Sie haben bevorzugten Zugang zu den Veranstaltungen und Einrichtungen der Vereinigung.
Zur Deckung der Unkosten wird ein jährlicher Beitrag erhoben, dessen Höhe von der Generalversammlung festgesetzt wird. In begründeten Fällen kann der Vorstand den Mitgliedsbeitrag im Einzelfall herabsetzen oder erlassen. Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit.
§ 5 Organe des Vereins
Organe von VM sind die Generalversammlung und der Vorstand.
§ 6 Die Generalversammlung
Die Generalversammlung der Mitglieder (kurz: GV) findet in der Regel während einer Tagung von VM statt. Sie wird vom Vorstand durch Veröffentlichung in den "VIA MUNDI Mitteilungen" einberufen.
Zu den Obliegenheiten der GV gehören:
- Wahl von Vorstandsmitgliedern und Kassenprüfern,
- Entgegennahme und Erörterung des Berichts des Vorstands und der Kassenprüfer,
- Entlastung des Vorstands,
- Vorschlag und Erörterung zukünftiger Aktivitäten,
- Festsetzung der Mitgliedsbeiträge,
- Ernennung von Ehrenmitgliedern,
- Änderung und Ergänzung der Satzung,
- die Behandlung von Angelegenheiten, die für die Gesamtinteressen von VM von besonderer Wichtigkeit sind,
- die Auflösung von VM.
Die GV beschließt mit einfacher Stimmenmehrheit der erschienenen Mitglieder; für Satzungsänderungen ist Zweidrittelmehrheit, für Vereinsauflösung Dreiviertelmehrheit der erschienenen Mitglieder erforderlich.
§ 7 Der Vorstand
Der Vorstand besteht aus dem Präsidium (1. Vorsitzenden, 2. Vorsitzenden, Geschäftsführer) und höchstens 4 Beisitzern.
Entsprechend der Zielsetzung der Interessengemeinschaft soll in der Zusammensetzung des Vorstandes der ökumenische Charakter zum Ausdruck kommen.
Die Mitglieder des Vorstands werden von der GV jeweils einzeln auf die Dauer von 6 Jahren gewählt und bleiben bis zur Neuwahl im Amt. Wiederwahl ist möglich. In den Vorstand können nur Mitglieder von VM gewählt werden.
Legt die GV bei der Wahl die Besetzung der Ämter des 1. und 2. Vorsitzenden sowie des Geschäftsführers nicht fest, so geschieht dies durch Wahl im Vorstand; dabei kann jedes Vorstandsmitglied sich auch selbst wählen.
Bei allen Beschlüssen des Vorstands muß die Mehrheit, darunter mindestens 2 Präsidiumsmitglieder anwesend sein. Es genügt einfache Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit gilt der Beschluß als nicht erfolgt. Die Beschlußfassung kann auch im schriftlichen Umlaufverfahren vollzogen werden.
Der Vorstand ist für die Erfüllung der satzungsmäßigen Zwecke und alle VM beteffenden Angelegenheiten zuständig, soweit diese nicht durch die Satzung der GV zugewiesen sind. Insbesondere obliegen dem Vorstand:
- die Aufnahme und der Ausschluß von Mitgliedern,
- die Einberufung, Vorbereitung und Leitung der GV,
- die Durchführung der Beschlüsse der GV.
Das Präsidium vertritt VM gerichtlich und außergerichtlich. Diese Befugnis steht dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem Geschäftsführer auch jeweils allein zu. Die Kompetenzen der Vorstandsmitglieder werden im Innenverhältnis durch Vorstandsbeschluß geregelt.
Der Vorstand kann zu seinen Sitzungen von Fall zu Fall weitere Personen in beratender Funktion heranziehen. Die Mitglieder des Vorstands üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus; dafür sind sie von Beitragspflichten frei.
Der Vorstand muß eine GV schriftlich einberufen, wenn es das Interesse von VM dringend erfordert oder wenn die Einberufung von dem dritten Teil der Mitglieder unter Angabe des Zwecks und der Gründe schriftlich beantragt wird. Die Einberufung der GV hat dann innerhalb einer Frist von 30 Tagen zu erfolgen.
Die Beschlüsse der GV und des Vorstands werden schriftlich niedergelegt. Sie werden jeweils vom Versammlungsleiter und vom Protokollanten unterzeichnet.
§ 8 Auflösung des Vereins
Bei Auflösung oder Aufhebung von VM oder bei Wegfall ihres bisherigen Zwecks fällt ihr Vermögen zu gleichen Teilen dem Bischöflichen Hilfswerk Misereor e. V., Aachen, und dem Diakonischen Werk der EKD, Stuttgart, zugunsten der Aktion "Brot für die Welt" zu, die es unmittelbar und ausschließlich für mildtätige Zwecke zu verwenden haben.
Vorstand
1. Vorsitzender:
Dr. Stephan Schumm, Freising
2. Vorsitzender:
Dr. Christian Hackbarth-Johnson, Dachau
Geschäftsführer:
Dr. Thomas Schmeußer, Nürnberg
Weitere Vorstandsmitglieder:
Bärbel Vogel, Ramsau bei Berchtesgaden
Dr. Wolfgang Habbel, Kirchdorf bei Regensburg
Dr. Christoph Schumm, Schesslitz bei Bamberg
Ehrenvorsitzender:
Dr. Günter Emde, Oberbrunn/Pittenhart
Anschrift des Vereins:
VIA MUNDI e. V.
Gümthersbühler Str. 71
90571 Behringersdorf
Tel.: 0911-5441547, Fax: 0911-2878258
==> Email
Sekretariat:
Irmi Holzer
Am Sonnenbichl 10
85356 Freising
Tel: 08161-2349859 (werktags ab 15:30 Uhr)
==> Email
Bankverbindung:
Kontonummer 600 503 1700 bei GLS-Bank, BLZ: 43060967
Vereinsstatus:
Via Mundi e.V. ist als rechtsfähiger Verein im Vereinsregister eingetragen (Amtsgericht München, VR 11764) und wegen der Förderung der Religion und Toleranz als gemeinnützig anerkannt.
Der Mitgliedsbeitrag beträgt nach eigenem Ermessen zwischen 12 und 100 € pro Jahr.